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Elektrogesetz

§18 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) / stiftung ear


Registrierter Hersteller BONGARTZ GMBH - purway Crystal Group®
WEEE-Reg.-Nr. DE 81129330

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt in Deutschland die WEEE-Richtlinie der EU zum Umgang mit Elektronikschrott um.
Das ElektroG soll dafür sorgen, dass Elektroaltgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern getrennt gesammelt und recycelt werden.
Durch die gesteuerte und kontrollierte Entsorgung soll der illegale Export von Elektroaltgeräten ins Ausland weiter bekämpft werden, sollen wertvolle Rohstoffe wiederverwendet und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit reduziert werden.

Um möglichst große Mengen von Elektro- und Elektronikgeräten einer umweltfreundlichen Entsorgung zuzuführen, wurden kommunale Sammelstellen eingerichtet, die mit einer ausreichenden Zahl an Behältnissen zur Aufnahme der Altgeräte ausgestattet sein mussten. Die weitere Verwertung und das Recycling der Altgeräte werden von den Herstellern der Elektro- und Elektronikgeräte finanziert, die in Deutschland einer Registrierungspflicht unterliegen.



Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG

(1) Gemäß § 17 ElektroG sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir über das Internetportal interseroh.de nach. Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten und den von uns geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Link:

>>> Rückgabe von Altgeräten <<<


(2) ENTSORGUNGSHINWEIS: Bitte entfernen Sie die Filterpatronen von ihrer Umkehrosmoseanlage und entsorgen sie diese im Hausmüll, bevor sie den Rest der Anlage in den Elektroschrott verbringen!

(3) Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.



(4) Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren diese sollen „mit handelsüblichem Werkzeug“ vom Endnutzer vor der Rückgabe zerstörungsfrei zu entnehmen.

(5) Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.

Sollten Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen rufen Sie uns bitte unter 04721-663050 an.


WEEE-Guide-Countries. Recycling of Waste Electrical and Electronic Equipment of the European Parliament and of the “WEEE”

All other WEEE numbers for all other delivery countries are shown on the invoice!